Pflegeversicherung
Ziel: Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen bei Begutachtung, Einstufung und Leistungsbezug in der Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeitsbegriff Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen, die sich auf die in den Bereichen angegebenen Aktivitäten und Fähigkeiten beziehen. Einstufungsrelevante