Pflegeversicherung
Ziel: Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen bei Begutachtung, Einstufung und Leistungsbezug in der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen, die sich auf die in den Bereichen angegebenen Aktivitäten und Fähigkeiten beziehen.
Einstufungsrelevante 6 Bereiche
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Mobilität
Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten, Aufstehen aus sitzender Position und Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches und Treppensteigen.
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Personen erkennen, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Gedächtnis, mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen oder steuern, Entscheidungsfähigkeit, Risiken und Gefahren erkennen, Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen, Beteiligung an Gesprächen.
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Verhaltensweise und psychische Problemlagen
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigung von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten, verbale Aggression, Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage.
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Selbstversorgung
Körperpflege( Waschen, rasieren, kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Intimbereich waschen, duschen oder baden- einschließlich Haare waschen, An- und Auskleiden, Essen Trinken, mundgerecht zubereiten, Getränke eingießen, Ausscheidung(WC oder WC-Stuhl benutzen, Harninkontinenzversorgung, Stuhlinkontinenzversorgung, Stoma-Versorgung, Umgang mit Urostoma oder Dauerkatheter,Gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme
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Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Bezug auf: Medikation, Injektionen, Absaugen oder Sauerstoffgabe, Einreibung, Kälte- und Wärmeanwendungen, Körpernahe Hilfsmittel, Verbandswechsel und Versorgung, Wundversorgung bei Stoma, Nutzung von Abführmethoden, Arztbesuche, medizinische oder therapeutische Einrichtungen.
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Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes.
Gewichtung der Einstufungsbereiche
